Tirol

Schülerlots:innen

Ist eine Schule an einer Schulwegsicherung durch Schüler:innen interessiert, sind folgende Schritte zu beachten:
Vorschläge zur Schulwegsicherung gehen meistens von der Schule (Direktion) aus. Die Beantragung der Ausweise erfolgt in der Regel über die jeweilige Polizeiinspektion.
Die Anträge sind bei der jeweiligen Gemeinde bzw. Bezirkshauptmannschaft einzubringen. Im Antrag auf Betrauung mit der Schulwegpolizei sind die zu begehenden Straßen genau anzuführen.
Betrifft die Begehung der Schülerlots:innen nur Gemeindestraßen, wird der jeweilige Ausweis von der zuständigen Gemeinde ausgestellt. Bei Begehung von Landesstraßen bzw. Landes- und Gemeindestraßen wird der jeweilige Ausweis von der zuständigen Bezirkshauptmannschaft ausgestellt.
Schüler:innen ab der 7. Schulstufe können Lots:innen werden, sofern die geistige Reife gegeben ist und ausreichende Kenntnisse der Straßenverkehrsordnung vorliegen. Die Eignung wird durch die Schule bestätigt. Das Einverständnis einer erziehungsberechtigten Person ist Voraussetzung. Die Einschulung dauert ca. 2-3 Stunden.
Die Einweisung in die Regelung des Verkehrs auf dem benannten Schulweg für die Schülerlots:innen wird von der zuständigen Polizeiinspektion durchgeführt.
Nach Einbringung des Antrages auf Betrauung mit Schülerlots:innen (inklusive Einweisung durch die Polizei) werden die Ausweise zeitnah – auf jeden Fall vor Schulbeginn, sofern die Anträge rechtzeitig eingebracht wurden – ausgestellt. Sobald die Schülerlots:innen die Einweisung, den Ausweis und die Ausrüstung erhalten haben, kann die Schulwegsicherung aufgenommen werden.
Die betrauten Personen sind mit einem geeigneten Signalstab sowie mit einer gut wahrnehmbaren Schutzausrüstung auszustatten, die sie während der Verkehrsregelung zu tragen haben. Die Schutzausrüstung besteht aus einem Mantel, einer Jacke, einer Warnweste oder einem Regenumhang sowie einer Mütze und ist mit Streifen aus rückstrahlendem Material versehen.
Die Ausrüstung wird in der Regel von der jeweiligen Bildungseinrichtung oder der Gemeinde ausgegeben. Warnwesten, Schildkappen und Anhaltestäbe können bei der Abteilung Mobilitätsplanung des Landes Tirol bestellt werden.
Die Lots:innen sind über die AUVA unfallversichert. Schülerlots:innen, die im Zuge der Ausübung ihrer Tätigkeitverunfallen, müssen dies der Schule melden, die anschließend die Online-Unfallmeldung bei der AUVA übernimmt.