Steiermark

Schülerlots:innen

Ist eine Schule an einer Schulwegsicherung durch Schüler:innen interessiert, sind folgende Schritte zu beachten:
Die Beantragung erfolgt in der Regel über die jeweilige Schule. Vorschläge gehen üblicherweise vom Elternverein aus.
Je nachdem, wo die Schulwegsicherung eingerichtet werden soll, ist die Gemeinde (Standort liegt auf einer Gemeindestraße) oder die Bezirkshauptmannschaft (Standort liegt auf einer Landesstraße) zuständig.
Die zuständige Behörde ist dann auch für die Ausstellung des Lotsenausweises verantwortlich.
Die Standorte für Schülerlots:innen sind klar definiert: Eine Sicherung ist ausschließlich an Schutzwegen im direkten Schulumfeld möglich.
Schüler:innen ab der 7. Schulstufe können Lots:innen werden, sofern die geistige Reife gegeben ist.
Die Schülerlots:innen erhalten eine ca. 1- bis 2-stündige Einschulung durch eine Vertretung der örtlichen Polizei, direkt beim jeweiligen Schutzweg, für den sie zuständig sein werden.
Laut Schulwegsicherungsverordnung sind Schülerlots:innen mit einem Signalstab und gut wahrnehmbarer Schutzausrüstung auszustatten. Die Schutzausrüstung besteht aus einem Mantel, einer Jacke, einer Warnweste oder einem Regenumhang sowie einer Mütze und ist mit Streifen aus rückstrahlendem Material versehen.
Die notwendige Ausrüstung für die Schulwegsicherung kann von der jeweiligen Gemeinde oder Schule kostenlos beim Land Steiermark (Eva Haselwander, eva.haselwander@stmk.gv.at) bestellt werden.
Die Ausrüstung wird meist im Zuge der Einschulung übergeben.
Für die laufende Organisation der Schulwegsicherung ist der Elternverein oder die Schule zuständig. Grundsätzlich wird empfohlen, pro Standort etwa 10 Schüler:innen vorzusehen, um bestimmte Wochentage als fixe Dienstzeiten festzulegen und eventuelle Ausfälle kompensieren zu können. Jeder Standort sollte von 2 Schülerlots:innen besetzt sein.
Die Schülerlots:innen sind über die AUVA unfallversichert. Manche Gemeinden schließen zusätzlich eine Haftpflichtversicherung ab.
Schülerlots:innen, die im Zuge der Ausübung ihrer Tätigkeit verunfallen, müssen dies der Schule melden, die anschließend die Online-Unfallmeldung bei der AUVA übernimmt. Sach- und Personenschäden, die in Ausübung der Tätigkeit versehentlich anderen zugefügt wurden, können der Gemeinde gemeldet werden, sofern diese eine Haftpflichtversicherung für ihre Schülerlots:innen abgeschlossen hat.
Als Dankeschön für den Einsatz im Dienste der Sicherheit werden Gutscheine verteilt.