Salzburg

Schülerlots:innen

Schülerlots:innen sind Schüler:innen ab der 7. Schulstufe, die freiwillig Zebrastreifen im Schulumfeld sichern.

Ist eine Schule an einer Schulwegsicherung durch Schüler:innen interessiert, sind folgende Schritte zu beachten:

Die Beantragung erfolgt in der Regel über die jeweilige Schule. Vorschläge gehen üblicherweise vom Elternverein oder von der Bildungsdirektion aus.

Je nachdem, wo die Schulwegsicherung eingerichtet werden soll, ist die Gemeinde (Standort liegt auf einer Gemeindestraße) oder die Bezirkshauptmannschaft (Standort liegt auf einer Landesstraße) zuständig. Die Querungsstelle ist bei der Beantragung ausreichend zu beschreiben. Die Schülerlots:innen für die Stadt Salzburg erhalten von der zuständigen Behörde einen Lotsenausweis. In allen anderen Gemeinden Salzburgs wird kein physischer Ausweis ausgestellt. Alle Schülerlots:innen werden der Bildungsdirektion gemeldet.

Für die Sicherung durch Schülerlots:innen kann ausschließlich ein Schutzweg im Ortsgebiet ausgewählt werden.

Schüler:innen ab der 7. Schulstufe können Lots:innen werden, sofern die geistige Reife gegeben ist und ausreichende Kenntnisse der Straßenverkehrsordnung vorliegen. Die Eignung wird durch die Schule bestätigt. Das Einverständnis einer erziehungsberechtigten Person ist Voraussetzung. Die Einschulung dauert in Abhängigkeit von der jeweiligen Querungsstelle etwa 2 Stunden.

Die Bearbeitung des Antrags bei der zuständigen Behörde kann ein paar Wochen in Anspruch nehmen. Sobald die Einschulung und die Aushändigung der Ausrüstung erfolgt sind, kann die Schulwegsicherung aufgenommen werden.

Laut Schulwegsicherungsverordnung sind Schülerlots:innen mit einem Signalstab und einer gut wahrnehmbaren Schutzausrüstung auszustatten. Die Schutzausrüstung besteht aus einem Mantel, einer Jacke, einer Warnweste oder einem Regenumhang sowie einer Mütze und ist mit Streifen aus rückstrahlendem Material versehen.

Die notwendige Ausrüstung für die Schulwegsicherung kann von der jeweiligen Gemeinde oder Schule kostenlos bei der Landespolizeidirektion Salzburg (AbtInsp Christoph Gummerer, christoph.gummerer@polizei.gv.at) oder beim Stadtpolizeikommando Salzburg (AbtInsp Florian Fellner, florian.fellner@polizei.gv.at) bestellt werden.

Für die laufende Organisation der Schulwegsicherung ist die Schule zuständig. Grundsätzlich wird empfohlen, für die Lotsentätigkeit an einem Standort etwa 10 Schüler:innen vorzusehen, um bestimmte Wochentage als fixe Dienstzeiten festzulegen und eventuelle Ausfälle kompensieren zu können. Jeder Standort muss von 2 Schüler:innen besetzt sein.

Die Lots:innen sind über die AUVA unfallversichert. Darüber hinaus besteht eine Haftpflichtversicherung durch die Stadt Salzburg oder die Gemeinden.

Schülerlots:innen, die im Zuge der Ausübung ihrer Tätigkeit verunfallen, müssen dies der Schule melden, die anschließend die Online-Unfallmeldung bei der AUVA übernimmt. Sach- und Personenschäden, die in Ausübung der Tätigkeit versehentlich anderen zugefügt wurden, sind hingegen der Stadt Salzburg bzw. der Gemeinde zu melden, die wiederum die Haftpflichtversicherung informiert.

Als Ehrung und Dankeschön für ihren Einsatz erhalten alle Schülerlots:innen am Ende des Schuljahres persönliche Urkunden. An die betreffenden Schulstandorte wird eine Belohnung ausgezahlt.

Schulwegpolizei

Erwachsene Lots:innen sind geeignete Personen, die freiwillig Standorte im Schulumfeld sichern, auch an stark befahrenen Straßen ohne Zebrastreifen. Sie dürfen den Verkehr durch Hochheben des Signalstabs auch anhalten.