Oberösterreich

Schülerlots:innen

Ist eine Schule an einer Schulwegsicherung durch Schüler:innen interessiert, sind folgende Schritte zu beachten:
Die Beantragung erfolgt in der Regel über die jeweilige Schule. Vorschläge gehen üblicherweise von der Schule selbst oder dem Elternverein aus.
Je nachdem, wo die Schulwegsicherung eingerichtet werden soll, ist die Gemeinde (Standort liegt auf einer Gemeindestraße) oder die Bezirkshauptmannschaft (Standort liegt auf einer Landesstraße) zuständig. Die zuständige Behörde ist dann auch für die Ausstellung des Lotsenausweises verantwortlich. Dieser ist immer für ein Schuljahr gültig.
Für die Sicherung durch Schülerlots:innen kann nur ein Schutzweg oder eine Querungshilfe im Ortsgebiet ausgewählt werden.
Schüler:innen ab der 7. Schulstufe können Lots:innen werden, sofern die geistige Reife gegeben ist und ausreichende Kenntnisse der Straßenverkehrsordnung vorliegen. Das Einverständnis einer erziehungsberechtigten Person ist Voraussetzung. Die Einschulung dauert in Abhängigkeit von der jeweiligen Querungsstelle etwa 4 Stunden.
Sobald die Einschulung und die Aushändigung der Ausrüstung erfolgt und die Lotsenausweise vorhanden sind, kann die Schulwegsicherung durch Lots:innen aufgenommen werden.
Laut Schulwegsicherungsverordnung sind Lots:innen mit einem Signalstab und gut wahrnehmbarer Schutzausrüstung auszustatten. Die Schutzausrüstung besteht aus einem Mantel, einer Jacke, einer Warnweste oder einem Regenumhang sowie einer Mütze und ist mit Streifen aus rückstrahlendem Material versehen. Zusätzlich muss eine LED-Taschenlampe inkl. rotem Kegel mitgeführt werden.
Die notwendige Ausrüstung für die Schulwegsicherung kann von der jeweiligen Gemeinde oder Schule kostenlos bei der Landesverkehrsabteilung Oberösterreich (ChefInsp Nikolaus Koller) unter der E-Mail-Adresse nikolaus.koller@polizei.gv.at bestellt werden.
Für die laufende Organisation der Schulwegsicherung ist der Elternverein oder die Schule zuständig. Grundsätzlich wird empfohlen, pro Standort ca. 10 Schüler:innen vorzusehen, um bestimmte Wochentage als fixe Dienstzeiten festzulegen und eventuelle Ausfälle kompensieren zu können. Jeder Standort sollte von 2 Schülerlots:innen besetzt sein.
Die Lots:innen sind über die AUVA unfallversichert. Darüber hinaus besteht eine Gruppenhaftpflichtversicherung durch die Gemeinden.
Lots:innen, die im Zuge der Ausübung ihrer Tätigkeit verunfallen, müssen dies der Schule melden, die anschließend die Online-Unfallmeldung bei der AUVA übernimmt. Sach- und Personenschäden, die in Ausübung der Tätigkeit versehentlich anderen zugefügt wurden, sind hingegen der Gemeinde zu melden, die wiederum die Haftpflichtversicherung informiert.
Der Leitfaden „Schüler- und Erwachsenenlotsen in Oberösterreich“ (Hrsg. Land Oberösterreich) kann unter folgendem Link heruntergeladen werden: Schülerlotsen | Erwachsenenlotsen in Oberösterreich