Niederösterreich

Schülerlots:innen

Schülerlots:innen sind Schüler:innen ab der 7. Schulstufe, die freiwillig Zebrastreifen im Schulumfeld sichern.

Ist eine Schule an einer Schulwegsicherung durch Schüler:innen interessiert, sind folgende Schritte zu beachten:

Die Beantragung erfolgt in der Regel über die jeweilige Schule. Vorschläge gehen üblicherweise von der Schule, dem Elternverein oder der Gemeinde aus.

Je nachdem, wo die Schulwegsicherung eingerichtet werden soll, ist die Gemeinde (Standort liegt auf einer Gemeindestraße) oder die Bezirkshauptmannschaft (Standort liegt auf einer Landesstraße) zuständig.

Die zuständige Behörde ist dann auch für die Ausstellung des Lotsenausweises verantwortlich.

Die konkrete Stelle ergibt sich zumeist aus der Lage des Schutzwegs im Schulumfeld.

Schüler:innen ab der 7. Schulstufe können Lots:innen werden, sofern die geistige Reife gegeben ist. Diese wird im Rahmen der Einschulung von der örtlichen Polizei festgestellt. Die Einschulung dauert in Abhängigkeit von der Komplexität der jeweiligen Querungsstelle etwa 2 Stunden und findet während der Schulzeit statt.

Nachdem der Antrag bei der zuständigen Behörde eingelangt ist, ist mit einer Bearbeitungsdauer von ein paar Tagenzu rechnen. Sobald die Einschulung und die Aushändigung der Ausrüstung erfolgt sind, kann die Schulwegsicherung durch Schülerlots:innen aufgenommen werden.

Laut Schulwegsicherungsverordnung sind Schülerlots:innen mit einem Signalstab und gut wahrnehmbarer Schutzausrüstung auszustatten. Die Schutzausrüstung besteht aus einem Mantel, einer Jacke, einer Warnweste oder einem Regenumhang sowie einer Mütze und ist mit Streifen aus rückstrahlendem Material versehen.

Die notwendige Ausrüstung für die Schulwegsicherung kann von der jeweiligen Gemeinde oder Schule kostenlos über die Website www.schuelerlotsen-noe.at bestellt werden.

Für die laufende Organisation der Schulwegsicherung (z.B. Einsatzplan) ist der Elternverein oder eine interessierte Person zuständig. Grundsätzlich wird empfohlen, pro Standort ca. 10 Schüler:innen vorzusehen, um bestimmte Wochentage als fixe Dienstzeiten festzulegen und eventuelle Ausfälle kompensieren zu können. Jeder Standort sollte immer von 2 Lots:innen besetzt sein.

Schülerlots:innen sind über die AUVA unfallversichert. Darüber hinaus besteht eine Haftpflichtversicherung durch das Land Niederösterreich.

Lots:innen, die im Zuge der Ausübung ihrer Tätigkeit verunfallen, müssen dies der Schule melden, die anschließend die Online-Unfallmeldung bei der AUVA übernimmt. Sach- und Personenschäden, die in Ausübung der Tätigkeit versehentlich anderen zugefügt wurden, sind hingegen dem Land Niederösterreich zu melden, welches in weitererFolge die Haftpflichtversicherung informiert. Die Meldung erfolgt üblicherweise über die Schule.

Weitere Informationen finden sich in der Broschüre des Landes Niederösterreich unter folgendem Link: Schulwegsicherung

Schulwegpolizei

Erwachsene Lots:innen sind geeignete Personen, die freiwillig Standorte im Schulumfeld sichern, auch an stark befahrenen Straßen ohne Zebrastreifen. Sie dürfen den Verkehr durch Hochheben des Signalstabs auch anhalten.