Niederösterreich

Schülerlots:innen

Ist eine Schule an einer Schulwegsicherung durch Schüler:innen interessiert, sind folgende Schritte zu beachten:
Die Beantragung erfolgt in der Regel über die jeweilige Schule. Vorschläge gehen üblicherweise von der Schule, dem Elternverein oder der Gemeinde aus.
Unter diesem Link können Schulen ihre Schülerlots:innen melden und die Zustimmungserklärung herunterladen: www.schuelerlotsen-noe.at
Je nachdem, wo die Schulwegsicherung eingerichtet werden soll, ist die Gemeinde (Standort liegt auf einer Gemeindestraße) oder die Bezirkshauptmannschaft (Standort liegt auf einer Landesstraße) zuständig.
Die zuständige Behörde ist dann auch für die Ausstellung des Lotsenausweises verantwortlich.
Die konkrete Stelle ergibt sich zumeist aus der Lage des Schutzwegs im Schulumfeld.
Schüler:innen ab der 7. Schulstufe können Lots:innen werden, sofern die geistige Reife gegeben ist. Diese wird im Rahmen der Einschulung von der örtlichen Polizei festgestellt. Die Einschulung dauert in Abhängigkeit von der Komplexität der jeweiligen Querungsstelle etwa 2 Stunden und findet während der Schulzeit statt.
Nachdem der Antrag bei der zuständigen Behörde eingelangt ist, ist mit einer Bearbeitungsdauer von ein paar Tagen zu rechnen. Sobald die Einschulung und die Aushändigung der Ausrüstung erfolgt sind, kann die Schulwegsicherung durch Schülerlots:innen aufgenommen werden.
Laut Schulwegsicherungsverordnung sind Schülerlots:innen mit einem Signalstab und gut wahrnehmbarer Schutzausrüstung auszustatten. Die Schutzausrüstung in Niederösterreich besteht aus einer Warnweste bzw. einem Regenponcho sowie einer Schirmkappe – jeweils mit Streifen aus rückstrahlendem Material versehen.
Die notwendige Ausrüstung für die Schulwegsicherung kann von der jeweiligen Gemeinde oder Schule kostenlos über die Website www.schuelerlotsen-noe.at bestellt werden.
Für die laufende Organisation der Schulwegsicherung (z.B. Einsatzplan) ist der Elternverein oder eine interessierte Person zuständig. Grundsätzlich wird empfohlen, pro Standort ca. 10 Schüler:innen vorzusehen, um bestimmte Wochentage als fixe Dienstzeiten festzulegen und eventuelle Ausfälle kompensieren zu können. Jeder Standort sollte immer von 2 Lots:innen besetzt sein.
Schülerlots:innen sind über die AUVA unfallversichert. Darüber hinaus besteht eine Haftpflichtversicherung durch das Land Niederösterreich.
Lots:innen, die im Zuge der Ausübung ihrer Tätigkeit verunfallen, müssen dies der Schule melden, die anschließend die Online-Unfallmeldung bei der AUVA übernimmt. Sach- und Personenschäden, die in Ausübung der Tätigkeit versehentlich anderen zugefügt wurden, sind hingegen dem Land Niederösterreich zu melden, welches in weiterer Folge die Haftpflichtversicherung informiert. Die Meldung erfolgt üblicherweise über die Schule.
Weitere Informationen zur Sicherheit am Schulweg in Niederösterreich und die Broschüre des Landes Niederösterreich zur Schulwegsicherung finden sich unter folgendem Link: Fußverkehr – Land Niederösterreich
Die Serviceplattform zur Schulwegsicherung für Schulen und Gemeinden in Niederösterreich ist unter www.schuelerlotsen-noe.at erreichbar. Auf dieser Seite können Schülerlots:innen sowie Erwachsenen:lotsinnen (Schulwegpolizist:innen) gemeldet sowie die entsprechende Ausrüstung bestellt werden.