Kärnten

Schülerlots:innen

Ist eine Schule an einer Schulwegsicherung durch Schüler:innen interessiert, sind folgende Schritte zu beachten:
Der Antrag erfolgt in der Regel über die jeweilige Schule bzw. den Kindergarten. Vorschläge gehen üblicherweise von der Elternvertretung aus.
Je nachdem, wo die Schulwegsicherung eingerichtet werden soll, ist die Gemeinde (Standort liegt auf einer Gemeindestraße) oder die Bezirksverwaltungsbehörde (Standort liegt auf einer Landesstraße B oder L) zuständig. Dieser obliegt auch die Ausstellung des Schülerlotsenausweises, der in der Schuldirektion verbleibt.
Seitens der Schulleitung wird die gewünschte Querungsstelle genannt. Die zuständige Polizeidienststelle prüft dann, ob die betreffende Straßenstelle als Standort geeignet ist.
Schulkinder dürfen ab der 7. Schulstufe als Schülerlots:innen tätig sein. Die Tätigkeit erfolgt freiwillig und ehrenamtlich und setzt das Einverständnis einer erziehungsberechtigten Person voraus.
Für künftige Lots:innen ist die Teilnahme an einer theoretischen und praktischen Ausbildung durch die Verkehrserzieher:innen der örtlichen Polizei- oder Verkehrsinspektion erforderlich. Diese Ausbildung umfasst mehrere Unterrichtseinheiten. Die Dauer der Schulung hängt davon ab, wie viel Vorwissen bereits vorhanden ist, wie komplex der zu sichernde Standort ist und wie viele Personen sich für den Schulungstermin angemeldet haben.
Laut Schulwegsicherungsverordnung sind Schülerlots:innen mit einem Signalstab und einer gut wahrnehmbaren Schutzausrüstung auszustatten. Die Schutzausrüstung besteht aus einem Mantel, einer Jacke, einer Warnweste oder einem Regenumhang sowie einer Mütze und ist mit Streifen aus rückstrahlendem Material versehen.
Auskunft zu den Bestellformalitäten bei der Ausrüstung der Schülerlots:innen gibt der Fachbereich 1.1 der Landesverkehrsabteilung Kärnten. Die E-Mail-Adresse des Fachbereiches lautet: LPD-K-LVA-Verkangel-Schul-Verkehrserz@polizei.gv.at.
Die Ausrüstung wird meist im Zuge der Einschulung übergeben.
Die laufende Betreuung bzw. Einteilung der Schülerlots:innen erfolgt durch die Schule. Grundsätzlich wird empfohlen, pro Standort mindestens 10 Schüler:innen vorzusehen, um bestimmte Wochentage als fixe Dienstzeiten festzulegen und eventuelle Ausfälle kompensieren zu können. Jeder Standort sollte immer von jeweils 2 Schülerlots:innen besetzt sein.
Es besteht eine Unfallversicherung durch die AUVA und eine Haftpflichtversicherung seitens des Landes Kärnten für den jeweiligen Standort.
Lots:innen, die im Zuge der Ausübung ihrer Tätigkeit verunfallen, müssen dies der Schule melden, die anschließend die Online-Unfallmeldung bei der AUVA übernimmt. Sach- und Personenschäden, die in Ausübung der Tätigkeit versehentlich anderen zugefügt wurden, sind hingegen dem Land Kärnten zu melden, welches in weiterer Folge die Haftpflichtversicherung informiert.