Wien

Schulweglots:innen

Die Schulwegsicherung in Wien wird grundsätzlich durch die Landespolizeidirektion (LPD) Wien organisiert. Schulwegsicherungen sind lediglich im Nahbereich von Kindergärten und Schulen und an Übergängen, die von Volks- oder Sonderschüler:innen frequentiert werden, einzurichten.

Ist eine Schule an einer Schulwegsicherung interessiert, werden seitens des zuständigen Polizeikommissariats neben den baulichen Gegebenheiten die Querungsfrequenzen der Schüler:innen und jene besonders schutzwürdiger Schüler:innen erhoben sowie das Bestehen eines sicheren Alternativübergangs geprüft. Die jeweilige Schul- bzw. Kindergartenleitung hat bei der Auswahl der Schulwegsicherungsörtlichkeit ein Mitspracherecht.

Falls sich aus behördlicher Sicht die Notwendigkeit einer Schulwegsicherung ergibt, wird diese von der Polizei übernommen. Sollte die Überprüfung negativ ausfallen, hat die Schule die Möglichkeit, die Schulwegsicherung selbst zu organisieren. Auch in diesem Fall ist die LPD Wien für die Ausbildung und Ausstattung der Lots:innen verantwortlich.

Unabhängig davon haben Privatpersonen die Möglichkeit, sich für einen Dienst als Schulweglots:in bei der LPD Wien zu melden.

Hier – Schritt für Schritt – die wichtigsten Informationen:

Die Beantragung hat durch die erwachsene Person, die als Schulweglots:in tätig werden möchte, zu erfolgen.

Der Antrag ist bei dem für den Schulwegsicherungspunkt örtlich zuständigen Polizeikommissariat oder, falls der konkrete Einsatzort noch nicht feststeht, bei dem für den Wohnsitz zuständigen Polizeikommissariat einzubringen.

Die Entscheidung über die Eignung der:des Antragstellenden für die angestrebte Tätigkeit obliegt dem Referat SVA 5 – Verkehrsamt der LPD Wien. Dieses ist dann auch für die Ausstellung des Lotsenausweises verantwortlich, der – ebenso wie ein amtlicher Lichtbildausweis – während der Schulwegsicherung mitzuführen ist. Die Gültigkeit des Ausweises wird von der Behörde anlassbezogen festgesetzt. Nach Beendigung der Tätigkeit ist der Ausweis zurückzugeben.

Den Schulweglots:innen wird jeweils ein konkreter Standort zugewiesen, wobei deren Wohnort berücksichtigt wird. Bei Bedarf kann für Fahrten vom Wohnort zum Schulwegsicherungspunkt eine Streckenfreikarte (Kernzone) bei den Wiener Linien (Abteilung für Tarifangelegenheiten, Erdbergstraße 202, 1030 Wien) beantragt werden. Bei der Antragstellung ist der Schulweglotsenausweis gemeinsam mit einem amtlichen Lichtbildausweis vorzulegen.

Die Bestimmungen des § 97 Abs. 1 setzen voraus, dass „geeignete“ Personen mit der Tätigkeit von Schulweglots:innen betraut werden. Die Eignung umfasst die gesundheitliche Eignung, die Vertrauenswürdigkeit und die fachliche Befähigung.

Schulweglots:innen erhalten eine Einschulung durch das Verkehrsreferat des zuständigen Stadtpolizeikommandos sowie Informationsmaterial (Beiblatt der Antragstellung). Die Dauer der Ausbildung orientiert sich am Bedarf.

Nachdem der Antrag bei der zuständigen Behörde eingelangt ist, ist mit einer Bearbeitungsdauer von mehreren Wochen zu rechnen. Sobald die Einschulung und die Aushändigung der Ausrüstung erfolgt sind, kann der Dienst aufgenommen werden.

Schulweglots:innen sind mit einem Signalstab und einer gut wahrnehmbaren Schutzausrüstung auszustatten, die sie während der Verkehrsregelung zu tragen haben.

Die Schutzausrüstung besteht aus einem Mantel, einer Jacke, einer Warnweste oder einem Regenumhang sowie einer Mütze und ist mit Streifen aus rückstrahlendem Material versehen.

Die Ausrüstung wird von der Landespolizeidirektion Wien zur Verfügung gestellt. Ist ein Austausch der Ausrüstung notwendig, kann diese über die Verkehrsreferent:innen bzw. die zuständige Polizeiinspektion bestellt werden.

Die Betreuung und Organisation des laufenden Dienstes der Lots:innen (z.B. Einsatzplan) übernimmt die örtlich zuständige Polizeiinspektion.

Schulweglots:innen sind über die AUVA unfallversichert. Außerdem sind sie bei der Wiener Städtischen Versicherungsanstalt haftpflichtversichert.

Schulweglots:innen, die im Zuge der Ausübung ihrer Tätigkeit verunfallen, müssen auf der Website der AUVA eine Online-Unfallmeldung machen. Sach- und Personenschäden, die in Ausübung der Tätigkeit versehentlich anderen zugefügt wurden, sind hingegen der LPD Wien zu melden, die in weiterer Folge die Haftpflichtversicherung informiert.

Schülerlots:innen

Schülerlots:innen sind geeignete Schüler:innen ab 14 Jahren, die freiwillig und mit dem Einverständnis einer erziehungsberechtigten Person die Sicherung eines Zebrastreifens im Schulumfeld übernehmen.