Oberösterreich

Erwachsenenlots:innen

Erwachsenenlots:innen sind geeignete Personen, die freiwillig Standorte im Schulumfeld sichern, auch an stark befahrenen Straßen ohne Zebrastreifen.

Ist eine Schule an einer Schulwegsicherung durch Erwachsene interessiert, sind folgende Schritte zu beachten:

Die Beantragung erfolgt in der Regel über die jeweilige Schule. Vorschläge gehen üblicherweise von der Schule selbst oder dem Elternverein aus.

Je nachdem, wo die Schulwegsicherung eingerichtet werden soll, ist die Gemeinde (Standort liegt auf einer Gemeindestraße) oder die Bezirkshauptmannschaft (Standort liegt auf einer Landesstraße) zuständig. Die zuständige Behörde ist dann auch für die Ausstellung des Lotsenausweises verantwortlich. Dieser ist immer für ein Schuljahr gültig.

Der Standort kann im Ortsgebiet oder an einer Straße außerhalb des Ortsgebiets liegen. Ein Schutzweg ist nicht zwingend erforderlich. Der Standort darf nicht durch Lichtzeichen (Ampeln) geregelt sein.

Grundsätzlich kann sich jede erwachsene Person mit einem Führerschein der Klasse B, ausreichenden Deutschkenntnissen und der Bereitschaft, regelmäßig Dienste zu verrichten, als Lots:in melden.

Erwachsenenlots:innen erhalten eine Einschulung durch die zuständigen Verkehrserzieher:innen der Polizei. Diese Einschulung erfolgt an der jeweiligen Querungsstelle und dauert in Abhängigkeit von der Komplexität der Örtlichkeit etwa 2 bis 3 Stunden.

Sobald die Einschulung und die Aushändigung der Ausrüstung erfolgt und die Lotsenausweise vorhanden sind, kann die Schulwegsicherung durch Lots:innen aufgenommen werden.

Laut Schulwegsicherungsverordnung sind Lots:innen mit einem Signalstab und gut wahrnehmbarer Schutzausrüstung auszustatten. Die Schutzausrüstung besteht aus einem Mantel, einer Jacke, einer Warnweste oder einem Regenumhang sowie einer Mütze und ist mit Streifen aus rückstrahlendem Material versehen. Zusätzlich muss in Oberösterreich eine LED-Taschenlampe inkl. rotem Kegel mitgeführt werden.

Die notwendige Ausrüstung für die Schulwegsicherung kann von der jeweiligen Gemeinde oder Schule kostenlos bei der Landesverkehrsabteilung Oberösterreich (ChefInsp Nikolaus Koller) unter der E-Mail-Adresse nikolaus.koller@polizei.gv.at bestellt werden.

Für die laufende Organisation der Schulwegsicherung (z.B. Einsatzplan) wird eine Person aus der Gruppe der Lots:innen bestimmt. Grundsätzlich wird empfohlen, für die Schulwegsicherung pro Standort ca. 5 Personen vorzusehen, um bestimmte Wochentage als fixe Dienstzeiten festzulegen und eventuelle Ausfälle kompensieren zu können.

Die Lots:innen sind über die AUVA unfallversichert. Darüber hinaus besteht eine Gruppenhaftpflichtversicherung durch die Gemeinden.

Personen, die im Zuge der Ausübung ihrer Tätigkeit verunfallen, müssen auf der Website der AUVA eine Online-Unfallmeldung machen. Sach- und Personenschäden, die in Ausübung der Tätigkeit versehentlich anderen zugefügt wurden, sind hingegen der Gemeinde zu melden, die in weiterer Folge die Haftpflichtversicherung informiert.

Sollte eine Schulwegsicherung durch die Polizei gewünscht werden, ist ein Antrag an die zuständige Polizeidienststelle zu stellen. Eine Schulwegsicherung durch die Polizei kann allerdings nicht dauerhaft eingerichtet werden, sondern ist nur zu Schulbeginn vorgesehen.

Die zuständigen Sicherheitskoordinator:innen der Initiative GEMEINSAM.SICHER finden sich hier.

Der Leitfaden „Schüler- und Erwachsenenlotsen in Oberösterreich“ (Hrsg. Land Oberösterreich) kann unter folgendem Link heruntergeladen werden: Schülerlotsen | Erwachsenenlotsen in Oberösterreich

Schülerlots:innen

Schülerlots:innen sind geeignete Schüler:innen ab der 7. Schulstufe, die freiwillig und mit dem Einverständnis einer erziehungsberechtigten Person die Sicherung eines Zebrastreifens im Schulumfeld übernehmen.