Kärnten

Schulwegpolizei

Ist eine Schule an einer Schulwegsicherung durch Erwachsene interessiert, sind folgende Schritte zu beachten:
Der Antrag erfolgt in der Regel über die jeweilige Schule bzw. den Kindergarten. Vorschläge zu einer Schulwegpolizei gehen üblicherweise von der Elternvertretung aus. Dazu braucht es Erwachsene, die sich bereit erklären, die Tätigkeit freiwillig und in der Regel ehrenamtlich durchzuführen.
Je nachdem, wo die Schulwegpolizei eingerichtet werden soll, ist die Gemeinde (Standort liegt auf einer Gemeindestraße) oder die Bezirksverwaltungsbehörde (Standort liegt auf einer Landesstraße B oder L) zuständig. Dieser obliegt auch die Ausstellung des Lotsenausweises.
Von der Schulleitung wird die gewünschte Querungsstelle genannt. Die zuständige Polizeidienststelle prüft dann, ob die betreffende Straßenstelle als Standort eines Lotsendienstes geeignet ist.
Grundsätzlich kann jede erwachsene Person Schulwegpolizist:in werden. Zumeist sind die Lots:innen Mitglieder des Elternvereins, Eltern, Großeltern oder andere ehrenamtlich tätige Gemeindebürger:innen, die sich für einen sichereren Schulweg engagieren. Manchmal werden auch Zivildiener (auf freiwilliger Basis) für die Schulwegsicherung eingesetzt.
Für künftige Schulwegpolizist:innen ist die Teilnahme an einer theoretischen und praktischen Ausbildung durch die Verkehrserzieher:innen der örtlichen Polizei- oder Verkehrsinspektion erforderlich. Diese Ausbildung umfasst mehrere Unterrichtseinheiten. Die Dauer der Schulung hängt davon ab, wie viel Vorwissen bereits vorhanden ist, wie komplex der zu sichernde Standort ist und wie viele Personen sich für den Schulungstermin angemeldet haben.
Laut Schulwegsicherungsverordnung sind Schulwegpolizist:innen mit einem Signalstab und einer gut wahrnehmbaren Schutzausrüstung auszustatten. Die Schutzausrüstung besteht aus einem Mantel, einer Jacke, einer Warnweste oder einem Regenumhang sowie einer Mütze und ist mit Streifen aus rückstrahlendem Material versehen.
Auskunft zu den Bestellformalitäten bei der Ausrüstung der Schulwegpolizist:innen gibt der Fachbereich 1.1 der Landesverkehrsabteilung Kärnten. Die E-Mail-Adresse des Fachbereiches lautet: LPD-K-LVA-Verkangel-Schul-Verkehrserz@polizei.gv.at.
Die Ausrüstung wird im Zuge der Einschulung übergeben.
Die laufende Betreuung bzw. Einteilung der Schulwegpolizist:innen erfolgt für gewöhnlich durch jene Organisation, die deren Einsatz vorgeschlagen hat. Grundsätzlich wird empfohlen, pro Standort 2 Personen vorzusehen, wobei Erwachsene auch im Einzeldienst eingesetzt werden dürfen.
Es besteht eine Unfallversicherung durch die AUVA und eine Haftpflichtversicherung seitens des Landes Kärnten für den jeweiligen Standort.
Schulwegpolizist:innen, die im Zuge der Ausübung ihrer Tätigkeit verunfallen, müssen auf der Website der AUVA eine Online-Unfallmeldung machen. Sach- und Personenschäden, die in Ausübung der Tätigkeit versehentlich anderen zugefügt wurden, sind hingegen dem Land Kärnten zu melden, welches in weiterer Folge die Haftpflichtversicherung informiert.
Die Schulwegsicherung durch die Polizei wird den vorhandenen Ressourcen entsprechend an neuralgischen Straßenstellen durchgeführt, die durch die örtlich zuständige Dienststelle im räumlichen Umfeld der Kindergarten-/Schulstandorte festgelegt werden.
Die zuständigen Sicherheitskoordinator:innen der Initiative GEMEINSAM.SICHER finden Sie hier.