Tirol

Schulwegpolizei

In Tirol werden erwachsene Lots:innen als Schulwegpolizist:innen bezeichnet.

Ist eine Schule an einer Schulwegsicherung durch Erwachsene interessiert, sind folgende Schritte zu beachten:

Vorschläge zur Schulwegsicherung gehen meistens von der Schule (Direktion) bzw. dem Kindergarten (Elternverein) aus. Die Beantragung der Ausweise erfolgt in der Regel über die jeweilige Polizeiinspektion.

Die Anträge sind bei der jeweiligen Gemeinde bzw. Bezirkshauptmannschaft einzubringen. Im Antrag auf Betrauung mit der Schulwegpolizei sind die zu begehenden Straßen genau anzuführen.

Betrifft die Begehung der Schulwegpolizist:innen nur Gemeindestraßen, wird der jeweilige Ausweis von der zuständigen Gemeinde ausgestellt. Bei Begehung von Landesstraßen bzw. Landes- und Gemeindestraßen wird der jeweilige Ausweis von der zuständigen Bezirkshauptmannschaft ausgestellt.

In der Regel kann sich jede erwachsene Person als Schulwegpolizist:in melden

Die Einweisung in die Regelung des Verkehrs auf dem benannten Schulweg (Kindergartenweg) für die Schulwegpolizist:innen wird von der zuständigen Polizeiinspektion durchgeführt.

Nach Einbringung des Antrages auf Betrauung mit der Schulwegpolizei (inklusive Einweisung durch die Polizei) werden die Ausweise zeitnah – auf jeden Fall vor Schulbeginn, sofern die Anträge rechtzeitig eingebracht wurden – ausgestellt. Sobald die Schulwegpolizist:innen die Einweisung, den Ausweis und die Ausrüstung erhalten haben, kann die Schulwegsicherung aufgenommen werden.

Die betrauten Personen sind mit einem geeigneten Signalstab sowie mit einer gut wahrnehmbaren Schutzausrüstung auszustatten, die sie während der Verkehrsregelung zu tragen haben. Die Schutzausrüstung besteht aus einem Mantel, einer Jacke, einer Warnweste oder einem Regenumhang sowie einer Mütze und ist mit Streifen aus rückstrahlendem Material versehen.

Die Ausrüstung wird in der Regel von der jeweiligen Bildungseinrichtung oder der Gemeinde ausgegeben. Warnwesten, Schildkappen und Anhaltestäbe können bei der Abteilung Mobilitätsplanung des Landes Tirol bestellt werden.

Wird die Schulwegsicherung von Schulwegpolizist:innen über das Förderprojekt „Pedibus“ durchgeführt, unterstützt das Klimabündnis Tirol mit Beratung und nützlichen Tipps.

Die Schulwegpolizist:innen sind über die AUVA unfallversichert. Schulwegpolizist:innen, die im Zuge der Ausübung ihrer Tätigkeit verunfallen, müssen auf der Website der AUVA eine Online-Unfallmeldung machen.

Sollte eine Schulwegsicherung durch die Polizei gewünscht werden, ist ein Antrag an die zuständige Polizeidienststelle oder die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde zu stellen.

Die zuständigen Sicherheitskoordinator:innen der Initiative GEMEINSAM.SICHER finden sich hier.

Schülerlots:innen

Schülerlots:innen sind geeignete Schüler:innen ab der 7. Schulstufe, die freiwillig und mit dem Einverständnis einer erziehungsberechtigten Person die Sicherung eines Zebrastreifens im Schulumfeld übernehmen.