Burgenland

Schulweglots:innen

Im Burgenland ist eine Schulwegsicherung ausschließlich durch Erwachsene (ab 16 Jahren) möglich. Diese werden im Burgenland als Schulweglots:innen bezeichnet.

Ist eine Schule an einer Schulwegsicherung interessiert, sind folgende Schritte zu beachten:

Die Beantragung erfolgt in der Regel über die jeweilige Schule. Der Wunsch nach einer Schulwegsicherung und entsprechende Initiativen gehen meist vom Elternverein aus.

Je nachdem, wo die Schulwegsicherung eingerichtet werden soll, ist die Gemeinde (Standort liegt auf einer Gemeindestraße) oder die Bezirkshauptmannschaft (Standort liegt auf einer Landesstraße) zuständig. Die zuständige Behörde ist dann auch für die Ausstellung der Lotsenausweise verantwortlich.

Die Auswahl des Standorts erfolgt nach entsprechender Einzelfallbeurteilung. Der Standort muss jedoch in unmittelbarer Umgebung von Schulgebäuden (die von Kindern unter 15 Jahren besucht werden) oder Kindergärten liegen. Die Sicherung darf nur an Straßenstellen durchgeführt werden, an denen der Verkehr nicht durch Lichtzeichen (Ampeln) geregelt wird. Der Standort muss nicht zwingend an einem Zebrastreifen liegen.

Grundsätzlich kann jede erwachsene Person Lots:in werden. Meist übernimmt die Polizei die Schulwegsicherung auf Burgenlands Straßen – bislang noch eher selten unterstützen Ehrenamtliche oder Zivildiener beim Lotsen. Bereitwillige Personen erhalten eine etwa halbtägige Einschulung durch eine Vertretung der örtlichen Polizeidienststelle an der konkreten Querungsstelle.

Laut Schulwegsicherungsverordnung sind Schulweglots:innen mit einem Signalstab und einer gut wahrnehmbaren Schutzausrüstung auszustatten. Die Schutzausrüstung besteht aus einem Mantel, einer Jacke, einer Warnweste oder einem Regenumhang sowie einer Mütze und ist mit Streifen aus rückstrahlendem Material versehen.

Die notwendige Ausrüstung für die Schulwegsicherung kann von der jeweiligen Gemeinde oder Schule kostenlos bei der jeweiligen Bezirkshauptmannschaft bestellt werden:

Die Ausrüstung wird den Lots:innen meist im Zuge der Einschulung übergeben.

Für die laufende Organisation der Schulwegsicherung ist die Schule zuständig, in der eine aktuelle Liste mit den Kontaktdaten der Schulweglots:innen geführt wird. Grundsätzlich wird empfohlen, pro Standort ca. 5 Personen vorzusehen, um bestimmte Wochentage als fixe Dienstzeiten festzulegen und eventuelle Ausfälle kompensieren zu können.

Die Schulweglots:innen sind über die AUVA unfallversichert. Für eventuelle Schäden, die in Ausübung ihrer Tätigkeit verursacht werden, haftet das Land Burgenland.

Personen, die im Zuge der Ausübung ihrer Tätigkeit verunfallen, müssen auf der Website der AUVA eine Online-Unfallmeldung machen. Sach- und Personenschäden, die in Ausübung der Tätigkeit versehentlich anderen zugefügt wurden, sind hingegen der jeweiligen Bezirkshauptmannschaft zu melden, welche in weiterer Folge die Haftpflichtversicherung informiert.

Bei Interesse ist direkt mit der zuständigen Polizeidienststelle Kontakt aufzunehmen oder ein Antrag an die Bezirkshauptmannschaft zu stellen.

Die zuständigen Sicherheitskoordinator:innen der Initiative GEMEINSAM.SICHER finden sich hier.

Schülerlots:innen

Im Burgenland werden im Moment keine Schüler:innen als Lots:innen eingesetzt. Die Schulwegsicherung wird ausschließlich von Erwachsenen (Schulweglots:innen) vorgenommen.