Vorarlberg

Schülerlots:innen

Ist eine Schule an einer Schulwegsicherung durch Schüler:innen interessiert, sind folgende Schritte zu beachten:
Die Beantragung erfolgt in der Regel über die zuständige Behörde. Die örtlich zuständige Polizeidienststelle steht bei offenen Fragen und bei der Umsetzung zur Verfügung. Vorschläge zu einer Schulwegsicherung gehen üblicherweise von der Schule selbst oder dem Elternverein aus.
Je nachdem, wo die Schulwegsicherung eingerichtet werden soll, muss ein formloser schriftlicher Antrag bei der Gemeinde (Standort liegt auf einer Gemeindestraße) oder der Bezirkshauptmannschaft (Standort liegt auf einer Landesstraße) eingereicht werden. Die zuständige Behörde ist dann auch für die Ausstellung des Lotsenausweisesverantwortlich.
Es wird eine Besichtigung der für die Schulwegsicherung vorgesehenen Querungsstelle durch die zuständige Behörde durchgeführt. Das Ergebnis dieses Überprüfungsverfahrens muss abgewartet werden.
Schüler:innen ab 10 Jahren können Schülerlots:innen werden, sofern die geistige Reife gegeben ist und ausreichende Kenntnisse der Straßenverkehrsordnung vorliegen. Das Einverständnis einer erziehungsberechtigten Person ist Voraussetzung. Das entsprechende Formular kann unter folgendem Link heruntergeladen werden: Schülerlotsendienst Einverständniserklärung.
Die Einschulung dauert in Abhängigkeit von der Komplexität der jeweiligen Querungsstelle etwa 1 Stunde.
Nachdem der Antrag bei der zuständigen Behörde eingelangt ist, ist mit einer Bearbeitungsdauer von mehreren Wochen zu rechnen. Sobald die Einschulung durch die Verkehrserzieher:innen der örtlich zuständigen Polizeidienststelle und die Aushändigung der Ausrüstung erfolgt sind, kann die Schulwegsicherung aufgenommen werden.
Laut Schulwegsicherungsverordnung sind Schülerlots:innen mit einem Signalstab und gut wahrnehmbarer Schutzausrüstung auszustatten. Die Schutzausrüstung besteht aus einem Mantel, einer Jacke, einer Warnweste oder einem Regenumhang sowie einer Mütze und ist mit Streifen aus rückstrahlendem Material versehen.
Die notwendige Ausrüstung für die Schulwegsicherung kann von der jeweiligen Gemeinde oder Schule kostenlos beim KFV (Mag. Martin Pfanner, martin.pfanner@kfv.at) bestellt werden.
Die Schulwegsicherung wird vom Verkehrserziehungsreferat der Schule oder von der Direktion koordiniert. Grundsätzlich wird empfohlen, pro Standort etwa 10 Schüler:innen vorzusehen, um bestimmte Wochentage als fixe Dienstzeiten festzulegen und eventuelle Ausfälle kompensieren zu können. Jeder Standort sollte von 2 Schülerlots:innen besetzt sein.
Sollte es bei der zu sichernden Stelle zu Problemen kommen, z.B. aufgrund einer Baustelle, kann dies der örtlichen Polizeidienststelle, der Bildungsdirektion Vorarlberg (angelika.walser@bildung-vbg.gv.at) oder dem KFV (martin.pfanner@kfv.at) gemeldet werden.
Die Schülerlots:innen sind über die AUVA unfallversichert. Darüber hinaus besteht eine Ehrenamtsversicherung über das Land Vorarlberg.
Schülerlots:innen, die im Zuge der Ausübung ihrer Tätigkeit verunfallen, müssen dies der Schule melden, die anschließend die Online-Unfallmeldung bei der AUVA übernimmt. Weiterführende Informationen zur Ehrenamtsversicherung und einer eventuellen Schadensmeldung finden sich hier.
Als Ehrung und Dankeschön für ihren Einsatz im Dienste der Sicherheit erhalten alle Schülerlots:innen am Ende des Schuljahres bzw. ihres Dienstes persönliche Urkunden. Es ist daher wichtig, die Liste der Schülerlots:innen auch an das Referat für Verkehrserziehung (Bildungsdirektion Vorarlberg, Dipl.-Päd.in Angelika Walser BEd., angelika.walser@bildung-vbg.gv.at) zu übermitteln. An die Schulstandorte wird eine Belohnung ausgezahlt, sofern alle Schülerlots:innen die erforderliche Ausbildung absolviert haben und über einen Schülerlotsenausweis verfügen.
Weiterführende Informationen des Landes Vorarlberg sind hier abrufbar.