Vorarlberg

Schulwegpolizei

Ist eine Schule an einer Schulwegsicherung durch Erwachsene interessiert, sind folgende Schritte zu beachten:
Die Beantragung erfolgt in der Regel über die zuständige Behörde. Die örtlich zuständige Polizeidienststelle steht bei offenen Fragen und bei der Umsetzung zur Verfügung. Vorschläge zu einer Schulwegsicherung gehen üblicherweise von der Schule selbst oder dem Elternverein aus.
Je nachdem, wo die Schulwegpolizei eingerichtet werden soll, muss ein formloser schriftlicher Antrag bei der Gemeinde (Standort liegt auf einer Gemeindestraße) oder der Bezirkshauptmannschaft (Standort liegt auf einer Landesstraße) eingereicht werden. Die zuständige Behörde ist dann auch für die Ausstellung des Lotsenausweises verantwortlich.
Es wird eine Besichtigung der für die Schulwegsicherung vorgesehenen Querungsstelle durch die zuständige Behörde durchgeführt. Das Ergebnis dieses Überprüfungsverfahrens muss abgewartet werden.
Grundsätzlich kann sich jede erwachsene Person als Schulwegpolizist:in melden. Die Eignung wird durch die Schule bestätigt.
Schulwegpolizist:innen erhalten eine Einschulung durch die Verkehrserzieher:innen der örtlich zuständigen Polizeidienststelle. Diese Einschulung erfolgt an der zu betreuenden Querungsstelle und dauert in Abhängigkeit von der Komplexität des Standorts etwa 1 Stunde.
Eine Schulwegsicherung durch Zivildiener ist in Vorarlberg nicht vorgesehen.
Nachdem der Antrag bei der zuständigen Behörde eingelangt ist, ist mit einer Bearbeitungsdauer von mehreren Wochen zu rechnen. Sobald die Einschulung und die Aushändigung der Ausrüstung erfolgt sind, kann die Schulwegsicherung aufgenommen werden.
Laut Schulwegsicherungsverordnung sind Schulwegpolizist:innen mit einem Signalstab und gut wahrnehmbarer Schutzausrüstung auszustatten. Die Schutzausrüstung besteht aus einem Mantel, einer Jacke, einer Warnweste oder einem Regenumhang sowie einer Mütze und ist mit Streifen aus rückstrahlendem Material versehen.
Die notwendige Ausrüstung für die Schulwegsicherung kann von der jeweiligen Gemeinde oder Schule kostenlos beim KFV (Mag. Martin Pfanner, martin.pfanner@kfv.at) bestellt werden.
Die Schulwegpolizei wird vom Verkehrserziehungsreferat der Schule oder von der Direktion koordiniert. Grundsätzlich wird empfohlen, für die Schulwegsicherung an einem Standort mindestens 5 Personen vorzusehen, um bestimmte Wochentage als fixe Dienstzeiten festzulegen und eventuelle Ausfälle kompensieren zu können.
Sollte es bei der zu sichernden Stelle zu Problemen kommen, z.B. aufgrund einer Baustelle, kann dies der örtlichen Polizeidienststelle, der Bildungsdirektion Vorarlberg (angelika.walser@bildung-vbg.gv.at) oder dem KFV (martin.pfanner@kfv.at) gemeldet werden.
Die Schulwegpolizist:innen sind über die AUVA unfallversichert. Darüber hinaus besteht eine Ehrenamtsversicherung über das Land Vorarlberg.
Schulwegpolizist:innen, die im Zuge der Ausübung ihrer Tätigkeit verunfallen, müssen auf der Website der AUVA eine Online-Unfallmeldung machen. Weiterführende Informationen zur Ehrenamtsversicherung und einer eventuellen Schadensmeldung finden sich hier.
Als Ehrung und Dankeschön für ihren Einsatz werden die Schulwegpolizist:innen gemeinsam mit den Verkehrserziehungsreferent:innen der Schulen vom Land Vorarlberg zu einem jährlichen Essen eingeladen. Es ist daher wichtig, die Liste der Lots:innen auch an das Referat für Verkehrserziehung (Bildungsdirektion Vorarlberg, Dipl.-Päd.in Angelika Walser BEd., angelika.walser@bildung-vbg.gv.at) zu übermitteln.
Sollte eine Schulwegsicherung durch die Polizei gewünscht werden, ist eine Kontaktaufnahme mit der zuständigen Polizeidienststelle notwendig.
Die zuständigen Sicherheitskoordinator:innen der Initiative GEMEINSAM.SICHER finden sich hier.