Salzburg

Schulwegpolizei

In Salzburg werden erwachsene Lots:innen als Schulwegpolizist:innen bezeichnet.

Ist eine Schule an einer Schulwegsicherung durch Erwachsene interessiert, sind folgende Schritte zu beachten:

Die Beantragung erfolgt in der Regel über die jeweilige Schule. Vorschläge zur Schulwegsicherung gehen üblicherweise vom Elternverein oder von der Bildungsdirektion aus.

Je nachdem, wo die Schulwegpolizei eingerichtet werden soll, ist die Gemeinde (Standort liegt auf einer Gemeindestraße) oder die Bezirkshauptmannschaft (Standort liegt auf einer Landesstraße) zuständig. Die Querungsstelle ist bei der Beantragung ausreichend zu beschreiben. Die Schulwegpolizist:innen für die Stadt Salzburg erhalten von der zuständigen Behörde einen Lotsenausweis. In allen anderen Gemeinden Salzburgs wird kein physischer Ausweis ausgestellt.

Grundsätzlich kann sich jede erwachsene Person für die Schulwegpolizei melden.

Schulwegpolizist:innen erhalten eine Einschulung durch die zuständigen Verkehrserzieher:innen der Landespolizeidirektion Salzburg. Diese Einschulung erfolgt an der jeweiligen Querungsstelle und dauert etwa 1 Stunde.

Eine Schulwegsicherung durch Zivildiener ist in Salzburg derzeit nicht vorgesehen.

Die Bearbeitung des Antrags bei der zuständigen Behörde kann ein paar Wochen in Anspruch nehmen. Sobald die Einschulung und die Aushändigung der Ausrüstung erfolgt sind, kann die Schulwegsicherung aufgenommen werden.

Laut Schulwegsicherungsverordnung sind Schulwegpolizist:innen mit einem Signalstab und einer gut wahrnehmbaren Schutzausrüstung auszustatten. Die Schutzausrüstung besteht aus einem Mantel, einer Jacke, einer Warnweste oder einem Regenumhang sowie einer Mütze und ist mit Streifen aus rückstrahlendem Material versehen.

Die notwendige Ausrüstung für die Schulwegsicherung kann von der jeweiligen Gemeinde oder Schule kostenlos bei der Landespolizeidirektion Salzburg (AbtInsp Christoph Gummerer, christoph.gummerer@polizei.gv.at) oder beim Stadtpolizeikommando Salzburg (AbtInsp Florian Fellner, florian.fellner@polizei.gv.at) bestellt werden.

Für die laufende Organisation (z.B. Einsatzplan) wird eine Person aus der der Gruppe der Lots:innen bestimmt. Grundsätzlich wird empfohlen, für die Schulwegsicherung an einem Standort etwa 5 Personen vorzusehen, um bestimmte Wochentage als fixe Dienstzeiten festzulegen und eventuelle Ausfälle kompensieren zu können.

Sollte es bei der zu sichernden Stelle zu Problemen kommen, z.B. aufgrund einer Baustelle, kann dies der Bildungsdirektion Salzburg (Mag. Manuela Kosche, manuela.kosche@bildung-sbg.gv.at), der Landespolizeidirektion Salzburg (AbtInsp Christoph Gummerer, christoph.gummerer@polizei.gv.at) oder dem Stadtpolizeikommando Salzburg (AbtInsp Florian Fellner, florian.fellner@polizei.gv.at) gemeldet werden.

Die erwachsenen Lots:innen sind über die AUVA unfallversichert. Darüber hinaus besteht eine Haftpflichtversicherung durch die Stadt Salzburg oder die Gemeinden.

Schulwegpolizist:innen, die im Zuge der Ausübung ihrer Tätigkeit verunfallen, müssen auf der Website der AUVA eine Online-Unfallmeldung machen. Sach- und Personenschäden, die in Ausübung der Tätigkeit versehentlich anderen zugefügt wurden, sind hingegen der Stadt Salzburg bzw. der Gemeinde zu melden, die in weiterer Folge die Haftpflichtversicherung informiert.

Sollte eine Schulwegsicherung durch die Polizei gewünscht werden, ist ein Antrag an die zuständige Polizeidienststelle zu stellen. Eine Schulwegsicherung durch die Polizei kann allerdings nicht dauerhaft eingerichtet werden.

Die zuständigen Sicherheitskoordinator:innen der Initiative GEMEINSAM.SICHER finden sich hier.

Schülerlots:innen

Schülerlots:innen sind geeignete Schüler:innen ab der 7. Schulstufe, die freiwillig und mit dem Einverständnis einer erziehungsberechtigten Person die Sicherung eines Zebrastreifens im Schulumfeld übernehmen.