Niederösterreich

Schulwegpolizei

Ist eine Schule an einer Schulwegsicherung durch Erwachsene interessiert, sind folgende Schritte zu beachten:
Die Beantragung erfolgt in der Regel über die jeweilige Schule oder den Kindergarten. Vorschläge zur Schulwegsicherung gehen üblicherweise von der Schule, dem Elternverein oder der Gemeinde aus.
Je nachdem, wo die Schulwegpolizei eingerichtet werden soll, ist die Gemeinde (Standort liegt auf einer Gemeindestraße) oder die Bezirkshauptmannschaft (Standort liegt auf einer Landesstraße) zuständig. Die zuständige Behörde ist dann auch für die Ausstellung des Lotsenausweises verantwortlich.
Grundsätzlich kann jede erwachsene Person mit ausreichenden Deutschkenntnissen und guten Kenntnissen der Verkehrsregeln Schulwegpolizist:in werden. Darüber hinaus sind Vertrauenswürdigkeit und Verlässlichkeit Grundbedingungen.
Schulwegpolizist:innen erhalten eine Einschulung durch die örtlich zuständige Polizeidienststelle. Diese Ausbildung dauert in Abhängigkeit von der Komplexität der ausgewählten Querungsstelle etwa 2 Stunden und findet für Erwachsene abends statt.
Eine Schulwegsicherung durch Zivildiener ist in Niederösterreich nicht vorgesehen.
Nachdem der Antrag bei der zuständigen Behörde eingelangt ist, ist mit einer Bearbeitungsdauer von ein paar Tagen zu rechnen. Sobald die Einschulung und die Aushändigung der Ausrüstung erfolgt sind, kann die Schulwegsicherung aufgenommen werden.
Laut Schulwegsicherungsverordnung sind Schulwegpolizist:innen mit einem Signalstab und einer gut wahrnehmbaren Schutzausrüstung auszustatten. Die Schutzausrüstung besteht aus einem Mantel, einer Jacke, einer Warnweste oder einem Regenumhang sowie einer Mütze und ist mit Streifen aus rückstrahlendem Material versehen.
Die notwendige Ausrüstung für die Schulwegsicherung kann von der jeweiligen Gemeinde oder Schule kostenlos über die Website www.schuelerlotsen-noe.at bestellt werden.
Für die laufende Organisation der Schulwegsicherung (z.B. Einsatzplan) ist der Elternverein oder eine interessierte Person zuständig. Grundsätzlich wird empfohlen, pro Standort etwa 5 Personen vorzusehen, um bestimmte Wochentage als fixe Dienstzeiten festzulegen und eventuelle Ausfälle kompensieren zu können.
Die erwachsenen Lots:innen sind über die AUVA unfallversichert. Darüber hinaus besteht eine Haftpflichtversicherung durch das Land Niederösterreich.
Schulwegpolizist:innen, die im Zuge der Ausübung ihrer Tätigkeit verunfallen, müssen auf der Website der AUVA eine Online-Unfallmeldung machen. Sach- und Personenschäden, die in Ausübung der Tätigkeit versehentlich anderen zugefügt wurden, sind hingegen dem Land Niederösterreich zu melden, welches in weiterer Folge die Haftpflichtversicherung informiert.
Sollte eine Schulwegsicherung durch die Polizei gewünscht werden, ist ein Antrag an die zuständige Polizeidienststelle zu stellen.
Die zuständigen Sicherheitskoordinator:innen der Initiative GEMEINSAM.SICHER finden sich hier.
Weitere Informationen finden sich in der Broschüre des Landes Niederösterreich unter folgendem Link: Schulwegsicherung