Steiermark

Schulwegpolizei

Ist eine Schule an einer Schulwegsicherung durch Erwachsene interessiert, sind folgende Schritte zu beachten:
Die Beantragung erfolgt in der Regel über die jeweilige Schule. Vorschläge gehen üblicherweise vom Elternverein aus.
Je nachdem, wo die Schulwegpolizei eingerichtet werden soll, ist die Gemeinde (Standort liegt auf einer Gemeindestraße) oder die Bezirkshauptmannschaft (Standort liegt auf einer Landesstraße) zuständig. Die zuständige Behörde ist dann auch für die Ausstellung des Lotsenausweises verantwortlich.
Der konkrete Standort muss im Zuge der Beantragung noch nicht angegeben werden, die Auswahl und Festlegung erfolgt in einem 2. Schritt durch die zuständige Behörde.
Grundsätzlich kann jede erwachsene Person Schulwegpolizist:in werden. Zumeist sind Schulwegpolizist:innen Mitglieder des Elternvereins, Eltern, Großeltern oder ehrenamtlich tätige Gemeindebürger:innen, die einen persönlichen Bezug zur Schule haben. Zivildiener werden bislang noch nicht im Bereich der Schulwegsicherung eingesetzt.
Schulwegpolizist:innen erhalten zudem eine ca. 3- bis 4-stündige Einschulung durch eine Fachkraft der Landespolizeidirektion Steiermark, Abteilung Verkehrserziehung.
Laut Schulwegsicherungsverordnung sind Schulwegpolizist:innen mit einem Signalstab und gut wahrnehmbarer Schutzausrüstung auszustatten. Die Schutzausrüstung besteht aus einem Mantel, einer Jacke, einer Warnweste oder einem Regenumhang sowie einer Mütze und ist mit Streifen aus rückstrahlendem Material versehen.
Die notwendige Ausrüstung für die Schulwegsicherung kann von der jeweiligen Gemeinde oder Schule kostenlos beim Land Steiermark (Eva Haselwander, eva.haselwander@stmk.gv.at) bestellt werden.
Die Ausrüstung wird meist im Zuge der Einschulung übergeben.
Für die laufende Organisation der Schulwegsicherung ist der Elternverein oder die Schule zuständig. Grundsätzlich wird empfohlen, pro Standort etwa 5 Personen vorzusehen, um bestimmte Wochentage als fixe Dienstzeiten festzulegen und eventuelle Ausfälle kompensieren zu können.
Die Schulwegpolizist:innen sind über die AUVA unfallversichert. Manche Gemeinden schließen zusätzlich eine Haftpflichtversicherung ab.
Lots:innen, die im Zuge der Ausübung ihrer Tätigkeit verunfallen, müssen auf der Website der AUVA eine Online-Unfallmeldung machen. Sach- und Personenschäden, die in Ausübung der Tätigkeit versehentlich anderen zugefügt wurden, können der Gemeinde gemeldet werden, sofern diese eine Haftpflichtversicherung für die Schulwegsicherung abgeschlossen hat.
Als Dankeschön für den Einsatz im Dienste der Sicherheit werden Gutscheine verteilt.
In der Steiermark gibt es eigens für die Schulwegsicherung vorgesehene Polizeikräfte. Ein Bedarf kann der örtlich zuständigen Polizeidienststelle gemeldet werden.
Die zuständigen Sicherheitskoordinator:innen der Initiative GEMEINSAM.SICHER finden sich hier.